Unsere Kunden fragen – wir geben Antworten
Ein Notartermin kann Werktags regelmäßig innerhalb von 24-72 Stunden erfolgen. Bei speziellen Sonderwünschen des Kunden, kann es in seltenen Fällen auch etwas länger dauern. Nach der Beurkundung der Übertragung durch den Notar ist die neue Firma sofort einsatzbereit.
Sie können den Namen der Gesellschaft (Firma) jederzeit ändern.
Sie können den Unternehmensgegenstand jederzeit ändern.
Wir haben Partnernotare in ganz Deutschland. Sie können jedoch auch einen Notar Ihrer Wahl nehmen. Unser Kurier befördert die notwendigen Gesellschaftsunterlagen unverzüglich zu einem Notar Ihrer Wahl. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen.
Nein, dies ist nicht zwingend nötig. Durch eine notariell beglaubigte Vollmacht ist eine Unternehmensgründung auch aus dem Ausland möglich. Generell muss diese Vollmacht in deutscher Sprache vorliegen, was eventuell eine Übersetzung ins Deutsche notwendig macht. Abhängig vom Herkunftsland, in dem die Vollmacht erstellt wurde, ist eine Überbeglaubigung der Übersetzung durch eine Apostille bzw. Legalisation für den deutschen Rechtsverkehr notwendig. Für diesen Themenkomplex haben wir spezialisierte Rechtsanwälte und Notare, sprechen Sie uns bei Bedarf bitte einfach darauf an.
Bei Kauf einer Vorratsgesellschaft erhalten Sie:
- Gründungsunterlagen
- Eintragungsunterlagen vom Handelsregister
- Musterverträge für den Kauf der GmbH oder UG
- Steuerunterlagen vom Finanzamt mit GmbH oder UG Steuernummer
- Eröffnungsbilanz der GmbH
- Bankunterlagen vom Bankkonto
- Stammkapital als Guthaben auf dem Bankkonto