oft-gestellte-fragen-firma-kaufen HÄUFIGE FRAGEN UNSERER KUNDEN
FAQ

Unsere Kunden fragen – wir geben Antworten

Wie schnell ist meine Firma einsatzbereit?

Ein Notartermin kann Werktags regelmäßig innerhalb von 24-72 Stunden erfolgen. Bei speziellen Sonderwünschen des Kunden, kann es in seltenen Fällen auch etwas länger dauern. Nach der Beurkundung der Übertragung durch den Notar ist die neue Firma sofort einsatzbereit.

Mir gefällt der Name der Vorratsgesellschaft nicht, was kann ich tun?

Sie können den Namen der Gesellschaft (Firma) jederzeit ändern.

Der Unternehmensgegenstand passt nicht, was kann ich tun?

Sie können den Unternehmensgegenstand jederzeit ändern.

Bei welchem Notar erfolgt die Beurkundung?

Wir haben Partnernotare in ganz Deutschland. Sie können jedoch auch einen Notar Ihrer Wahl nehmen. Unser Kurier befördert die notwendigen Gesellschaftsunterlagen unverzüglich zu einem Notar Ihrer Wahl. Sprechen Sie uns gerne an, wir helfen Ihnen.

Muss ich für den Kauf einer Firma in Deutschland sein?

Nein, dies ist nicht zwingend nötig. Durch eine notariell beglaubigte Vollmacht ist eine Unternehmensgründung auch aus dem Ausland möglich. Generell muss diese Vollmacht in deutscher Sprache vorliegen, was eventuell eine Übersetzung ins Deutsche notwendig macht. Abhängig vom Herkunftsland, in dem die Vollmacht erstellt wurde, ist eine Überbeglaubigung der Übersetzung durch eine Apostille bzw. Legalisation für den deutschen Rechtsverkehr notwendig. Für diesen Themenkomplex haben wir spezialisierte Rechtsanwälte und Notare, sprechen Sie uns bei Bedarf bitte einfach darauf an.

Was erhalten Sie bei Kauf einer Vorratsgesellschaft?

Bei Kauf einer Vorratsgesellschaft erhalten Sie:

  • Gründungsunterlagen
  • Eintragungsunterlagen vom Handelsregister
  • Musterverträge für den Kauf der GmbH oder UG
  • Steuerunterlagen vom Finanzamt mit GmbH oder UG Steuernummer
  • Eröffnungsbilanz der GmbH
  • Bankunterlagen vom Bankkonto
  • Stammkapital als Guthaben auf dem Bankkonto
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